Die private Pflege eines geliebten Menschen ist schwierig. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer Beratung für pflegende Angehörige. Eine gute erste Anlaufstelle ist ihre Pflegekasse. Dort bekommen Sie eine umfassende Beratung und kostenlose Kurse, in denen Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt werden. Zudem wird Ihnen die Möglichkeit verschafft, mit Menschen in ähnlichen Situationen Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.
Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose, professionelle Beratung. Pflegegeldempfänger sind sogar zu regelmäßigen Beratungsbesuchen gesetzlich verpflichtet.
Die Beratung für pflegende Angehörige kann an die individuellen Bedürfnisse der Pflege angepasst werden. Mögliche Themen sind finanzielle Leistungen, rechtliche Gegebenheiten, Hilfsmittel und die Organisation der Pflege, aber auch Schulungen bezüglich Mobilisierungsmethoden, Körperpflege und Medikamentengabe. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen als Pflegedienst in Cronenberg gerne bei Ihrer Weiterbildung, sowie bei Problemen in der Pflege weiter.
Da pflegende Angehörige durchgehend stark durch ihre Pflegeaufgaben eingebunden sind, bleibt ihnen kaum Zeit für Entspannungsphasen und ein Privatleben. Dadurch kommt es häufig zur Distanzierung von Freunden und dem Partner und führt zur Isolation, was wiederum die Gefahr eines Burn-outs oder einer Depression erhöht. Daher sollten Sie sich als pflegende Angehörige entlasten, indem Sie Hilfe für alltägliche Aufgaben holen und eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen, um den richtigen Umgang mit Ihren Gefühlen und der schwierigen Situation zu lernen.
Eine Unterstützung kann zum Beispiel der Gesprächskreis zum Erfahrungsaustausch mit anderen bieten, den der Pflegedienst Hoppe für pflegende Angehörige anbietet. Auch Selbsthilfegruppen verschiedener Wohlfahrtsverbände bieten einen Ort für einen Erfahrungsaustausch.
Als pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse während der Pflegezeit (bei mehr als zehn Stunden pro Woche) Beiträge zur Rentenversicherung, um Sie sozial abzusichern. Außerdem erhalten Sie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und sind als pflegende Angehörige in der Unfallversicherung kostenfrei gesetzlich versichert.
Ab Einritt der Pflegesituation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Tagen. Während dieser Erstversorgung und Planung der Pflege steht Ihnen zudem das sog. Pflegeunterstützungsgeld zu. Das Pflegezeitgesetz räumt Ihnen als Angehöriger sechs Monate Pflegezeit ein, in der Sie Ihren Job pausieren können und dabei Sonderkündigungsschutz genießen, allerdings werden Sie in diesem Zeitraum nicht bezahlt.
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