WIR PFLEGEN VON MENSCH ZU MENSCH
IHR PFLEGEDIENST HOPPE IM HERZEN VON CRONENBERG
WIR PFLEGEN VON MENSCH ZU MENSCH
IHR PFLEGEDIENST HOPPE IM HERZEN VON CRONENBERG
WIR PFLEGEN VON MENSCH ZU MENSCH
IHR PFLEGEDIENST HOPPE IM HERZEN VON CRONENBERG
WIR PFLEGEN VON MENSCH ZU MENSCH
IHR PFLEGEDIENST HOPPE IM HERZEN VON CRONENBERG
Previous slide
Next slide

UNSERE LEISTUNGEN IN DER AMBULANTEN PFLEGE

Wir bieten professionelle und individuelle Pflege und sorgen in unserer täglichen Arbeit für ein hohes Qualitätsniveau. Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege umfassen neben der Grundpflege und medizinischen Versorgung auch verschiedene Beratungsangebote.  Als ambulanter Pflegedienst in Cronenberg betreuen und versorgen wir alte, kranke und behinderte Menschen in ihrem eigenen Zuhause in gewohnter Umgebung.

Grundpflege und darüber hinaus

Unser Pflegedienst Hoppe bietet Hilfestellung bei der Körperpflege (Duschen und Baden), beim An- und Auskleiden, der Hautpflege sowie Hilfe bei den Mahlzeiten im Rahmen der Grundpflege. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Pflegeleistungen. Darüber hinaus umfassen unsere Leistungen in der ambulanten Pflege die auch medizinische Leistungen wie die Medikamentendosierung und -verabreichung, die zuverlässige Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls sowie die Wundversorgung bei äußeren Verletzungen. Bei Bedarf organisieren wir für Sie zudem Essen auf Rädern, Fußpflege, Frisör, Hausnotruf, Rezepte, Apothekenlieferungen und vieles mehr.

Nähere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Wir helfen Ihnen aber selbstverständlich auch gerne persönlich weiter, um ein genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungsgebot zu erstellen.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs.3 SGB XI

Hier kann der Pflegebedarf festgestellt werden.

Individuelle Beratung zu Pflegegraden

Jeder Pflegegrad braucht andere Pflegeleistungen.

Beratung für pflegende Angehörige

Wir nehmen Angehörige mit und helfen ihnen bei der Pflege.

Im Rahmen unserer Pflegeleistungen übernehmen wir auch gerne das Herrichten und Verabreichen von benötigten Injektionen. Da wir die richtige Injektionstechnik kennen, können Komplikationen wie Nervenverletzungen oder Gefäßschädigungen besser verhindert werden.

Nach einer ausführlichen Einweisung sind die meisten Patienten mit Stoma selbst in der Lage, dieses zu wechseln und zu versorgen. Besonders unmittelbar nach der Operation sind viele Patienten jedoch noch auf fremde Hilfe angewiesen, bis sie sich an die neuen Lebensumstände gewöhnt haben.

Abhängig von der Art des Systems müssen Basisplatte und Stomabeutel unterschiedlich häufig gewechselt werden. Wir helfen bei der Entfernung des Stoma-Systems, der Hautreinigung und Neuanbringung des Systems, bis Sie sich selbst in der Lage dazu sehen. Selbstverständlich zeigen wir Ihnen gerne, wie Sie diese Tätigkeit selbst übernehmen können.

Die medizinische Ernährung ist Teil der Grundpflege und unverzichtbar bei der Behandlung krankheitsbedingter Mangelernährung und spezifischen Krankheitsbildern, wenn eine normale Nahrungsaufnahme für den Patient nicht mehr problemlos möglich ist. Bei der Dienstleistung medizinischer Ernährung kümmert sich eine unserer Pflegepersonen darum, dass das Essen vor der Nahrungsaufnahme mundgerecht zerkleinert wird, bereitet bei Bedarf Trinknahrung zu oder verabreicht Sondennahrung mittels Ernährungssonde. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie die Planung und Zubereitung einer Mahlzeit gehören nicht zu diesem Aufgabenfeld.

Das Einführen, Entfernen und Wechseln eines Dauerkatheters zur Ableitung des Urins durch einen Angehörigen kann von dem Patienten möglicherweise als unangenehm wahrgenommen werden. Zur Wahrung der Intimsphäre wird daher häufig eine professionelle Pflegekraft bevorzugt. Unsere Pflegekräfte übernehmen die Intimpflege und achten auf die richtige Desinfektion bei der Versorgung und dem Anbringen des Katheters.

Unsere Dienstleistungen

Auch bekannt als Urlaubs-/ Krankheitsvertretung.

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder anderweitig verhindert, können Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege beauftragen. Wir vertreten Sie je nach Bedarf stunden-, tage- oder wochenweise. Die Pflegekasse übernimmt jährlich die Kosten für insgesamt sechs Wochen Urlaubs-/ Krankheitsvertretung mit einem Kostenrahmen von maximal 1.612 €. Darunter fallen ebenso Aufwendungen für Sachleistungen.

Da es häufig zu kurzfristigem Bedarf einer Verhinderungspflege kommt, muss der Antrag auf Erstattung der Leistung nicht schon im Vorhinein gestellt werden, sondern ist auch rückwirkend möglich. Zu beachten ist allerdings, dass die Verhinderungspflege nur bei einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 greift und wenn die zu pflegende Person bereits mindestens ein halbes Jahr in Pflege ist.

Bei dem Entlastungsbetrag handelt sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Der Betrag ist zweckgebunden an qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Darunter fallen zum Beispiel Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag (haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Pflegebegleiter). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden.

Einen Anspruch auf das Entlastungsbudget von 125€ monatlich haben alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Für die Kostenerstattung müssen die Rechnungen der genutzten Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Um den Prozess etwas zu erleichtern, gibt es eine Abtretungserklärung. Damit kann die Pflegekasse auch direkt mit den Leistungsanbietern abrechnen.

Wir helfen Ihnen bei der bürokratischen Auseinandersetzung der Pflege und unterstützen Sie bei Anträgen an Kranken- und Pflegekasse. Darunter fällt zum Beispiel der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aber auch der Antrag auf Umstellung von Pflegeleistungen (Geld- oder Sachleistung). Auch bei der Abrechnung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie bei Anträgen auf Zuschuss für Umbaumaßnahmen oder Pflegehilfsmittel stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Häufig kommt es durch die Kranken- oder Pflegekasse zur Ablehnung des ersten Antrags auf gewisse Leistungen. Wenn dringend benötigte Hilfsmittel oder ein Pflegegrad verweigert wird, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Häufig werden Anträge nach Aktenlage ohne nähere Kenntnisse zu Ihrem Fall entschieden. Schon ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Kasse kann ausreichen, um die abgelehnte Leistung doch zu erhalten. Wir unterstützen Sie tatkräftig dabei, die Ihnen zu stehenden Leistungen zu erhalten.

Den Antrag sollten Sie stellen, sobald Ihnen auffällt, dass Ihr Angehöriger immer mehr auf Unterstützung angewiesen ist oder Sie eine beginnende Demenz beobachten. Zunächst reicht eine formlose Beantragung bei Ihrer Pflegekasse. Diese schickt Ihnen postalisch ein Formular zur Abfrage genauerer Angaben. Den tatsächlichen Pflegegrad bestimmt anschließend ein Gutachter.

Das Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen kann kompliziert sein, da es für Privatpersonen schwierig ist, den Pflegebedarf abzuschätzen. Außerdem sind häufig die Arten der Leistungen und die Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen unbekannt.  Daher stehen wir Ihnen unterstützend bei der Antragstellung beiseite.

Verändert sich der Pflegebedarf und der Pflegende verliert weitere Selbstständigkeit kann ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei ernsthaften Zweifeln an der Einstufung kann außerdem Widerspruch erhoben werden.

Da viele behinderte oder ältere Menschen lieber zu Hause leben und gepflegt werden wollen, ist häufig ein behindertengerechter Wohnungsumbau notwendig. Damit Sie nicht alle Kosten selbst tragen müssen, kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss für Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 € beantragt werden.

Für die Finanzierung muss jedoch ein Pflegegrad vorliegen und die häusliche Pflege durch den Umbau erheblich erleichtert werden. Der Zuschuss muss durch die Pflegekasse genehmigt werden. Zusätzlich zu dem Antrag werden hierfür ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung des Pflegedienstes benötigt.

Wir beraten Sie zu den sinnvollen Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb Ihrer Wohnung, um den barrierefreien Ansprüchen gerecht zu werden.

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege. Dazu zählen regelmäßig wiederkehrende Aufgaben des Alltags in der Haushaltsführung. Mögliche Leistungen sind das Erstellen eines Speiseplans und das Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung sowie das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung. Diese Hilfeleistungen sollen es den Pflegebedürftigen ermöglichen, weiterhin mobil in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben. Die Hauswirtschaft kann entweder von Angehörigen oder auch von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Sie geeigneten Leistungen.

Einen eigenen Pflegedienst zu betreiben, der sich nach unserem Leitsatz „Wir pflegen von Mensch zu Mensch“ richtet, war ein lang gehegter Wunsch, den wir als Team vom Pflegedienst Hoppe nun umsetzen. Viele Cronenberger kennen unser Team schon aus der Erfahrung mit ihren Angehörigen. In den eigenen vier Wänden versorgt und unterstützt zu werden ist vielen Menschen sehr wichtig. Und dabei möchten wir Ihnen helfen.