BERATUNGSBESUCH NACH § 37 ABS.3 SGB XI

Das Sozialgesetz richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen. Die private Pflege muss mehrmals jährlich durch einen Beratungsbesuch überprüft werden. Die verpflichtete Beratung wird von einem zugelassenen Pflegedienst freier Wahl im Haushalt des Pflegenden durchgeführt. Diese findet bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich statt. Die Vergütung der Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen.

Ziele des Beratungsbesuchs

Die Pflegebesuche dienen der Sicherung der Pflegequalität sowie der pflegefachlichen Unterstützung der privaten Pflegepersonen, wie Ehepartnern, Verwandten oder Nachbarn. Bei den Hausbesuchen werden Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung oder zu Pflegetechniken geklärt und weiterführende Dienste, wie Friseure, Begleitdienste usw., empfohlen. Daher ist die Anwesenheit der bei der Kasse gemeldeten Pflegeperson notwendig. Mit dem Beratungsbesuch sollen Hinweise zu den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen wahrgenommen werden, die sich auf die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen auswirken können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass keine Überforderung der Pflegepersonen vorliegt. Zur Unterstützung sollen Kenntnisse über weitergehende Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten vermittelt werden.

Folgen bei Nicht-Inanspruchnahme der Beratung

Sollte diese Pflegeberatung nicht regelmäßig in Anspruch genommen werden, kann das zu einer Kürzung des Pflegegelds führen. Nach mehrmaligem Nicht-Einreichen der Bescheinigung kann das Pflegegeld sogar ganz gestrichen werden. Aus diesem Grund wird über jeden Beratungsbesuch ein Protokoll mit Datum und Ergebnis erstellt, welches von der Pflegeperson und dem Pflegedienst unterschrieben wird und anschließend vom beauftragten Pflegedienst an die entsprechende Pflegekasse gesendet wird.

Pflegeberatung Cronenberg

Als zugelassener Pflegedienst führt auch Hoppe in Cronenburg die vorgeschriebene häusliche Beratung durch. Wird ein Pflegedienst mit der Durchführung der Pflegeberatung beauftragt, ist es sinnvoll denselben auch für die nächsten Termine zu beauftragen. Die Beratungseinsätze können dann immer von derselben Pflegefachkraft durchgeführt werden, was zu einer Festigung der Vertrauensbildung und zur Effektivität beiträgt.